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Handgepäck ohne Medikamente?

Im Rahmen der verschärften Sicherheitskontrollen auf Flughäfen im Gefolge der jüngsten terroristischen Anschlagsversuche unterliegt derzeit vor allem das Handgepäck der Passagiere einer erhöhten Aufmerksamkeit. So sollten Flugreisende nur Medikamente mit an Bord nehmen, die sie während des Aufenthaltes an Bord wirklich brauchen. Auf deutschen Flughäfen gelten die neuen Regelungen besonders für Flüge in die USA und nach Großbritannien. So dürfen gemäß der neuen Bestimmungen des Bundesinnenministeriums seit dem 10. August 2006 auf USA-Flügen keine Flüssigkeiten oder Gels - darunter Shampoos, Sonnenlotion, Cremes, Parfum, Zahnpasta und Haargel - im Handgepäck mitgeführt werden. Die gesamte kosmetische Ausstattung muss in den Koffer. Nach einem Treffen der EU-Luftfahrtexperten in Brüssel Ende August wird die Mitnahme von flüssigen Stoffen im Handgepäck in den meisten EU-Staaten wieder gestattet.

Entsprechend kritisch werden von den Kontrolleuren vor allem flüssige Medikamente wie Insulin für Diabetiker oder Asthmasprays beäugt. Flugreisende laufen Gefahr, dass Arzneimittel beschlagnahmt werden oder der Flug nicht angetreten werden kann. Ein ärztliches Attest kann hier hilfreich sein.

Bei dringend benötigten, verschreibungspflichtigen Medikamenten muss ein auf den Reisenden ausgestelltes Rezept mitgeführt werden. Dabei muss der Name mit dem auf dem Ticket übereinstimmen. Und nicht vergessen: Für den Rückflug muss eine aktuelle Übersetzung dieser Verordnung mitgeführt werden. Bei durch Arzt oder Apotheke namentlich gekennzeichneten Medikamenten muss ebenfalls der Name mit dem im Flugschein aufgeführten Namen des Passagiers übereinstimmen. Bei manchen Fluglinien sind dennoch Medikamente in flüssiger Form, sofern diese nicht als echt erkannt werden können, von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen. Ausnahmen gelten auch für Babynahrung, -milch oder -säfte, falls ein Baby oder Kleinkind mitreist. Allerdings muss oftmals mit einem Schluck aus der Babyflasche die Unbedenklichkeit des Inhalts nachgewiesen werden.

Chronisch kranke Menschen sollten sich vor einer Flugreise informieren, möglichst aktuell noch am Tag vor der Abreise, ob sie ihre Arzneimittel im Handgepäck mit an Bord nehmen dürfen oder ob es Einschränkungen gibt.



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